PRAXIS2 - Physiotherapie und Heilpraxis Rottenburg Wurmlingen

Leistungen und Kosten in der Praxis 2

Klarheit mit Raum für Möglichkeiten

In der Praxis 2 möchten wir, dass Sie wissen, woran Sie sind – und gleichzeitig die Freiheit behalten, das zu wählen, was Ihnen guttut.

Ob Kassenleistung, Privatleistung oder Heilpraktiker-Behandlung: Jede Form hat ihren Platz.

Unser Grundsatz lautet: Jeder und jede kann, niemand muss.


Physiotherapie auf Rezept

Wenn Sie ein ärztliches Rezept (Heilmittelverordnung) mitbringen, rechnen wir die physiotherapeutische Behandlung regulär über Ihre Krankenkasse ab.

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung gemäß ärztlicher Verordnung.

Eine gesetzliche Zuzahlung ist erforderlich. Diese zahlen Sie direkt bei uns.

Kassenleistungen werden über das übliche Abrechnungsverfahren mit der Krankenkasse abgewickelt.

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Verordnung:
Zum Beispiel bei Krankengymnastik (KG) beträgt die Regelbehandlungszeit 15 bis 25 Minuten.
Nach Ablauf dieser Zeit beenden wir die Kassenleistung offiziell und für Sie erkennbar.


Ergänzende Behandlungen – auf Wunsch und mit Einverständnis

Im Anschluss können – nach Ihrem Einverständnis – zusätzliche Behandlungen oder Methoden erfolgen, die über die ärztlich verordnete Leistung hinausgehen.

Das ist möglich, weil wir neben der Physiotherapie auch als Heilpraktiker:in tätig sind.

So können wir, je nach Situation, einen Blick auf scheinbare Nebenschauplätze richten, zum Beispiel Schlafstörungen, Stresssymptome, Darmprobleme oder zusammenhängende Muskelproblematiken, und Ihnen umfassende weitere Heilmethoden wie zum Beispiel Fussreflexzonen-Therapie, Bewegungstherapie mit und ohne Gerät, osteopathische Techniken oder Kinesiologie anbieten.

Diese zusätzlichen Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und werden separat mit Ihnen abgerechnet.


Heilpraktiker-Leistungen

Als Heilpraktiker:innen haben wir die Möglichkeit, Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Das gibt Raum für ganzheitliche Ansätze und individuelle Heilwege.

Wir orientieren uns bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen (GebüH).

Je nach Art, Dauer und Methode der Behandlung können die Kosten variieren – wir besprechen diese selbstverständlich vorab und transparent mit Ihnen.

Diese Form der Behandlung kann – muss aber nicht – eine ideale Ergänzung zur Physiotherapie sein.

Sie eignet sich besonders, wenn Sie Ihre Genesung aktiv unterstützen möchten, etwa durch osteopathische, energetische oder neurologische Techniken, Stressregulation oder körperorientiertes Coaching.


Privat- und Selbstzahlerleistungen

Privatversicherte und Beihilfeversicherte können die Leistungen in der Regel gemäß Vertrag erstattet bekommen.

Selbstzahler:innen erhalten eine Rechnung direkt von uns – klar nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten.

Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Versicherung informieren, ob und wenn ja welche Leistungen (z.T.) bezuschusst/erstattet werden.


Leistungen
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GTS in der Praxis 2 Rottenburg Wurmlingen